Die SCHUFA: FAQ zu den wichtigsten Fragen

Von der SCHUFA hat eigentlich jeder schon einmal gehört und seit Bestehen ranken sich viele Geschichten und Halbwissen darum. Ich möchte Ihnen hier kurz und knapp ein paar Fakten zu den wichtigsten Schufa-Fragen liefern.

Was ist die Schufa und wofür ist sie zuständig?

Die Schufa (kurz für: Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftliche Auskunftei, die Informationen über Kreditnehmer und deren Kreditverhalten sammelt.

Die Schufa dient also als Informationsquelle für Banken, Sparkassen, Versandhäuser, Kaufhäuser, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften sowie Wohnungsbaugesellschaften, um deren Risiko bei Kreditvergabe oder Ratenkäufen einzuschätzen und verdient mit dem Verkauf dieser Daten Geld.

Welche Daten darf die Schufa speichern?

Die Schufa speichert Daten zu Krediten, Girokonten, Zahlungsverhalten und Verträgen mit ihren Vertragspartnern, wie Banken, Händler, Onlinehändler, Telekommunikationsanbieter, einige Energieversorger und gewerbliche Wohnungsunternehmen.

Negative Eintragungen entstehen beispielsweise bei Zahlungsverzug, gekündigten Krediten oder gerichtlichen Vollstreckungsbescheiden.

Wie lange dürfen Informationen bei der Schufa gespeichert werden?

Informationen über Kredite und Bürgschaften werden mindestens so lange gespeichert, wie diese laufen. Negative Eintragungen werden in der Regel automatisch drei Jahre nach Erledigung gelöscht. Einträge im Schuldnerverzeichnis werden ebenfalls nach drei Jahren gelöscht.

Wie kann ich herausfinden, welche Informationen die Schufa über mich gespeichert hat?

Sie können bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO) anfordern, um zu erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind. Dies können Sie online über die Webseite www.meineSchufa.de vornehmen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu habe ich auf dieser Website veröffentlicht: Schufa Auskunft kostenlos anfordern

Was kann ich tun, wenn die Schufa falsche Daten über mich gespeichert hat?

Wenn Sie feststellen, dass die Schufa falsche Daten über Sie gespeichert hat, haben Sie das Recht, eine Korrektur der Fehler zu verlangen. Wenden Sie sich dazu an die Schufa und fordern Sie gegebenenfalls auch den Gläubiger auf, die falschen Informationen gegenüber der Schufa richtigzustellen.

Übrigens…

….in Deutschland gibt es neben der Schufa noch weitere Auskunfteien, die ähnliche Dienstleistungen anbieten. Die Nr. 2 am Markt ist beispielsweise Creditreform, die sich aber hauptsächlich auf die Kreditwürdigkeit von Unternehmen konzentrieren.