Schulden erben – Leitfaden wie Sie den Nachlass ausschlagen

Etwas zu Erben klingt nach Geldsegen, kann aber auch das Gegenteil bedeuten. Wenn der Nachlass nur aus Schulden besteht, müssen Sie sofort reagieren.

Schulden erben - Leitfaden wie Sie den Nachlass ausschlagenDas Wort Erbschaft assoziiert in unseren Köpfen automatisch das Bild des reichen Onkels, der neben jeder Menge Bargeld auch noch ein schickes Eigenheim hinterlassen hat. Die Realität sieht allerdings anders aus.

Es ist nicht die Regel, aber es kommt vor, dass Menschen sich mit einem „negativen“ Erbe auseinandersetzen müssen. Auf Deutsch gesagt: Der Verstorbene hinterlässt Schulden. Diese sind auf den ersten Blick nicht immer ersichtlich. So kann es sein, dass es wirklich ein schmuckes Häuschen gibt, dieses aber noch mit einem hohen Kredit belastet ist. Bevor ich im Detail darauf eingehe, wie Sie mit solch einer Erbschaft umgehen, sei klipp und klar gesagt, dass Sie eine Erbschaft entweder ganz oder gar nicht annehmen können. Sich nur die Sahne vom Kuchen zu löffeln und die Krümel liegen lassen, funktioniert nicht!

❶ Schulden erben ohne Zustimmung

Manche Menschen gehen zu leichtgläubig an eine schuldbehaftete Erbschaft heran. Sie sind der Meinung, den Nachlass nur annehmen zu müssen, wenn sie dem ausdrücklich zustimmen. Hier ist aber genau das Gegenteil der Fall, denn wer still abwartet hat bald das Nachsehen. Ein Erbe, das Sie nicht annehmen wollen, muss ausgeschlagen werden, und zwar schriftlich.

❷ Sicher ist sicher: Nachlassverwalter beauftragen

Eine Erbschaft kann den Alltag ganz schön durcheinander bringen, besonders dann, wenn der Verstorbene zwar verwandt war, aber kaum Kontakt bestand. Man sollte sich in diesem Fall nicht auf das Gerede von Nachbarn und Bekannten verlassen, wenn es darum geht einen genauen Überblick über die Lebenssituation zu erhalten. Es spart Zeit und jede Menge bürokratischen Aufwand, wenn Sie einen Nachlassverwalter mit der Abwicklung des Erbes beauftragen. Besonders dann, wenn nicht klar ist, wie hoch das tatsächliche Vermögen und die Schulden sind, ist diese Variante ratsam. Der Nachlassverwalter übernimmt die Abwicklung der Schulden, ist aber gleichzeitig auch alleiniger „Bestimmer“ über eventuell vorhandenes Vermögen. Beantragt wird ein Nachlassverwalter beim zuständigen Amtsgericht.

❸ Wie und wo kann ich das Erbe ausschlagen?

Oben habe ich es bereits erwähnt, wer ein Erbe ausschlägt ist „raus“. Vorab sollte also gut überlegt werden, ob sich Vermögen und Schulden nicht eventuell aufwiegen. Ist die Entscheidung gefallen, so haben Sie zwei Möglichkeiten:

Erbe ausschlagen beim Nachlassgericht

Die einfachste Art, die Schulden loszuwerden bzw. gar nicht erst anzunehmen, ist der Gang zum Nachlassgericht. Ist die Entfernung zwischen ihrem Wohnort und dem des Verstorbenen zu groß, können Sie das Erbe auch bei sich zu hause ausschlagen. Wenden Sie sich in jedem Fall an das zuständige Amtsgericht. Hier wird man Ihnen weitere Auskunft geben.

Erbe ausschlagen beim Notar

Um formelle Fehler auszuschließen können Sie die Angelegenheit auch von einem Notar erledigen lassen. Dieser wird quasi in Ihrem Namen die Erbschaft ausschlagen bzw. eine schriftliche, notariell beglaubigte Erklärung, an das zuständige Nachlassgericht weiterleiten.

❹ Keine Schulden erben: Nur bei Fristeinhaltung

Viel Zeit bleibt Ihnen nicht, um zu entscheiden ob Sie die Schulden annehmen, oder auch nicht. Der Gesetzgeber hat dazu eine Frist von 6 Wochen veranschlagt. In dieser Zeit müssen Sie sich entscheiden und reagieren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie erfahren haben, dass Sie erbberechtigt sind, bzw. mit der Testamentsverkündung.