Doppelte Haushaltsführung – Wann sich der Zweitwohnsitz auch 2014 lohnt

Share

Bis 2013 gab es zur doppelten Haushaltsführung keine gesetzlichen Regeln. Seit 2014 ist die Entfernung zum Arbeitsort nun ganz klar festgelegt.

Doppelte Haushaltsführung - Wann sich der Zweitwohnsitz auch 2014 lohntDer Arbeitsmarkt bringt es mit sich, dass viele Menschen fernab von ihrem Wohnsitz einen Job ausüben. Zwischen Familie und Arbeitsstätte liegen nicht selten mehrere hundert Kilometer. Da Pendeln oft zeitlich gar nicht möglich und die Fahrerei äußerst nervenaufreibend ist, nutzt eine Vielzahl der Arbeitnehmer einen Zweitwohnsitz.

Durch die doppelte Haushaltsführung entstehen jedoch Mehrkosten, wie zum Beispiel Miet- und Unterhaltsaufwendungen. Diese Ausgaben können, im Rahmen von Werbungs- oder Betriebskosten, steuerlich angegeben werden und dadurch helfen, die Steuerlast zu senken. Das Problem bis 2013 war, dass es keine genauen gesetzlichen Regelungen zur doppelten Haushaltsführung gab. Dies betraf insbesondere die Entfernung vom Zweitwohnsitz zum Arbeitsort, so dass sich häufig Gerichte damit auseinandersetzen mussten. Durch Neuregelungen 2014 wird die Sachlage sowohl für Arbeitnehmer als auch Finanzämter deutlich klarer.

Änderungen der Reisekostenreform 2014

➩ Auswirkungen auf doppelte Haushaltsführung

Mit der Reisekostenreform 2014 gibt es steuerlich gesehen Änderungen zu beachten, denn es können nicht mehr unbedingt alle entstehenden Kosten angegeben werden. Andere wiederum profitieren von der doppelten Haushaltsführung, denn durch die Neuerungen wurde ein bestimmter Umfang der absetzbaren Kosten festgelegt. Der wichtigste Punkt ist sicher die Entfernung des Zweitwohnsitzes zur Arbeitsstelle. Unverändert bleiben hingegen die Regelungen, was die grundlegenden Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung der Kosten angeht. So muss die doppelte Haushaltsführung nach wie vor beruflich bedingt notwendig sein.

➩ Neuer Höchstbetrag für Aufwendungen

Eine der Änderungen des Reisekostenrechts bezieht sich auf den Höchstbetrag, der für Aufwendungen des Zweitwohnsitzes angerechnet werden kann. An der Stelle, an der zuvor eine Angemessenheitsprüfung galt, wird nun die Höchstgrenze von monatlich 1.000 Euro festgelegt.

Aufwendungen für den Zweitwohnsitz müssen zwar nach wie vor nachgewiesen werden, jedoch werden nur noch Ausgaben bis zu diesem neuen Höchstbetrag berücksichtigt. Bei größeren Aufwendungen können diese somit nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Was fällt unter den Höchstbetrag?
Unter diesen Höchstbetrag fallen alle Ausgaben für die Wohnung oder Unterkunft, wie beispielsweise

  • Miet- und Betriebskosten,
  • Reinigungskosten,
  • oder Abschreibungen von Einrichtungsgegenständen

Ebenso sind Kosten in Form von Miete oder Pacht für einen etwaigen Pkw-Stellplatz bzw. die Garage, sowie eine eventuelle Gartennutzung zu berücksichtigen.

Dabei ist zu beachten, dass die Höchstgrenze von 1.000 Euro nicht nur für Mieter, sondern ebenso für Käufer einer Immobilie gilt. Bei Hauseigentümern können zum Beispiel Zinsen, Reparaturen, Abschreibungen und einige weitere Aufwendungen berücksichtigt werden, allerdings ebenfalls nur bis zur monatlichen Höchstgrenze.

➩ Änderungen bei der Entfernung des Zweitwohnsitzes

Eine weitere wichtige Änderung des Reisekostenrechts betrifft die Entfernung des Zweitwohnsitzes. Lange Zeit mussten Gerichte darüber entscheiden, ab welcher Entfernung eine Zweitwohnung steuerlich als doppelte Haushaltsführung in Betracht kommen konnte. Der Gesetzgeber hatte nämlich lediglich festgelegt, dass die Strecke zum Zweitwohnsitz zumutbar sein musste. Mit der Reisekostenreform gibt es nun mehr Klarheit, denn jetzt darf die Zweitwohnung, die nicht am Beschäftigungsort gelegen ist, maximal halb so weit wie der Erstwohnsitz vom Arbeitsort entfernt sein.

Dies bedeutet zum Beispiel, ist der Erstwohnsitz 300 km vom Arbeitsplatz entfernt, darf die Zweitwohnung nur maximal 150 km von der Arbeitsstätte gelegen sein. Relevant für die Berechnung ist dabei stets der kürzeste Weg. Dies gilt selbst dann, wenn der kurze Fahrtweg tatsächlich nicht genutzt wird, da zum Beispiel eine andere Strecke schneller ist.

Auswirkungen der Änderungen für Steuerzahler

Aufgrund der Vielzahl an Aufwendungen, die im Rahmen eines Wohnsitzes anfallen, kann der derzeit geltende Höchstbetrag recht schnell überschritten werden. Insbesondere in Großstädten, in denen auch bei kleinen Wohnungen mit hohen Mietausgaben zu rechnen ist, kann es deshalb dazu kommen, dass mehr Kosten für die doppelte Haushaltsführung anfallen, als steuerlich berücksichtigt werden können. Andererseits besteht für Steuerzahler durch die Änderungen des Reisekostenrechts die Möglichkeit, dass Kosten für eine günstige und dennoch große Wohnung vollständig berücksichtigt werden können. Durch die Änderungen spielt die Größe der Wohnung nämlich keine Rolle mehr, während zuvor noch die ortsübliche Miete für 60 Quadratmeter für die Berechnung als Grundlage genommen wurde.

Besonders lohnenswert ist die doppelte Haushaltsführung immer dann, wenn die Kosten vollständig angegeben werden können.

Durch die eindeutige Regelung bezüglich der Entfernung zum Zweitwohnsitz gibt es für Steuerzahler mehr Klarheit und Planungssicherheit. Die Wohnung kann in Zukunft nämlich genau nach den neuen Anforderungen ausgewählt werden, ohne dass befürchtet werden muss, dass die Unterkunft aufgrund der Entfernung von der zuständigen Finanzbehörde nicht anerkannt wird. Dies kann dem Steuerzahler helfen, mögliche Mehrkosten zu vermeiden. Durch die neuen Regelungen wird sicher der eine oder andere Job-bedingte Umzug gespart.

Seit 2009 in der Finanzredaktion. Steuern optimieren, Einnahmen erhöhen und Ausgaben senken sind meine Leidenschaft. Dafür behalte ich für Sie Woche für Woche das aktuelle Marktgeschehen und neue Gesetzgebungen im Auge.

You may also like...